Mindestabstand bei horizontalen Abwasserleitungen: Siehe Verlegenorm DIN EN 1610
Mindestabstand bei vertikalen Abwasserleitungen: Eine vertikale Verlegung von KG-Rohren ist normativ nicht geregelt.
Mindestabstand bei kreuzenden Abwasserleitungen: Die DIN 1998 legt u.a. die Abstände von Leitungen aller Art (Kabel-, Gas-, Wasser-, Elektroleitungen) fest. Für alle Leitungen gilt: Der Mindestabstand zu anderen unterirdischen Rohrleitungen darf bei Kreuzungen nicht 0,2 m unterschreiten.