Startseite / Welche Einbautiefen gelten für Kontrollschächte?

Welche Einbautiefen gelten für Kontrollschächte?

Die DIN EN 1610, DIN EN 13598 und unsere Montageanleitungen weisen auf die minimale und maximale Einbautiefe bei Kontrollschächten von 6 m sowie sonstige zu beachtende Verlegegrundsätze hin.

Zum Erreichen der minimalen Einbautiefe muss sowohl das Steigrohr als auch das Teleskoprohr gekürzt werden.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne.